der Firma HT-Kommunikation GmbH & Co. KG Hauptstraße 23, 77704 Oberkirch, gesetzlich vertreten
durch Martin Huber, Stephan Thurner, Andreas Behr. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in
deutscher Sprache verfasst und können von unter 07802/704070 bzw. unter der E-Mail-Adresse
info@ht-kommunikation.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Sie werden dem
Kunden zusätzlich bei jeder Warenlieferung ausgehändigt.
Die ladungsfähige Anschrift von HT-Kommunikation GmbH & Co. KG sowie der Vertretungsberechtigte
von
HT-Kommunikation GmbH & Co. KG können insbesondere der Rechnung entnommen werden.
1.0. Geltungsbereich
1.1. Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Angebote,
Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie noch nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Durch
die erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere
Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.2. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige
abweichende Bedingungen des Käufers oder Auftraggebers gelten nicht als Anerkennung oder
Zustimmung. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers oder Auftraggebers sind nur wirksam,
wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß anerkennen.
2.0. Angebote, Preise, Vertragsabschluß
2.1. Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige
Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach den jeweils gültigen
Preislisten, die jederzeit geändert werden können. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben,
zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen MwSt., zzgl. Kosten der Verpackung, Lieferung,
Versicherung, Installation und sonstigen Nebenkosten.
2.2. Lieferungen und Leistungen, die im Angebot
nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
2.3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen
unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter,
sofern nicht autorisiert, sind nur befugt, Erklärungen des Bestellers/Auftraggebers an uns zu übermitteln.
2.4. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung
durchgeführt, ohne dass dem Verkäufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die
Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.
2.5. Offensichtliche Rechen- und
Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen. 2.6. Aufgrund
technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns bis zur
Lieferung vor.
3.0. Lieferfristen und –Termine
3.1. Lieferfristen und -termine gelten, sofern nicht durch
schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit
dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten,
Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellten werden.
3.2. Wird eine
vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Käufer/Auftraggeber
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosen Ablauf einer uns gesetzten
angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Annahme der Lieferung/Leistung nach
Fristablauf abzulehnen. Erwächst dem Käufer/Auftraggeber wegen einer auf unser Verschulden
beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf
die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Der Schaden ist hierbei gesondert zu belegen.
3.3. Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung sowie
unvorhersehbare Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen
Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht
ein. Unter Mitteilung an den Käufer/Auftraggeber sind wir berechtigt, die Lieferfristen um die Dauer der
Behinderung zu verlängern. Der Käufer/Auftraggeber als auch wir haben das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus aus einem der vorstehenden
Gründe mehr als drei Monate beträgt.
4.0. Abnahme und Gefahrenübergang
4.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf
Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb
einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt, soweit nicht die
Voraussetzungen für eine Rücksendung gemäß unseren allgemeinen Rücksendebedingungen
vorliegen.
4.2. Unwesentliche Mängel, die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht
beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.3. Die Gefahr
geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere
Personen, die von uns benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des
Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragten auf den Kunden über. Soweit sich der
Versand ohne Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus
4.4. gelten auch bei Rücksendungen
nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
5.0. Zahlungen
5.1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachname-
Verrechnungsscheck, Nachname-Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders
vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst,
Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die
Ware kann gegen geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschäden
versichert werden.
5.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers,
Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
5.3. Eine Zahlung gilt erst dann
erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen
und gelten erst nach Einlösung der Zahlung.
5.4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des allgemein üblichen Zinssatzes zu berechnen. Sie
sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
5.5. Alle
Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche
Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern insbesondere Zahlungseinstellung,
Anhängigkeit eines Vergleichsverfahrens oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten
auszuführen.
5.6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Das Vertragsprodukt bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller, auch
zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit
dem Kunden.
6.2. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde
auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten. Bei der Weiterveräußerung an
Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte unsere Rechte berücksichtigt.
6.3. Bei
Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit uns gehörenden Waren erwerben wir
Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu übrigen Ware. Be-und
Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller i.S. § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.
An der Ware entsteht Miteigentum durch uns im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.
6.4. Bei
Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch uns an den
Kunden, oder durch Vermögensverfall des Kunden dürfen wir zur Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die
Vorbehaltsware an uns nehmen.
6.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die
Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde
Kaufmann ist.
6.6. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im
jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an uns
ab. Wir sind im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -
verpflichtet. Auf unser Verlagen wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Wir dürfen zur
Sicherung unserer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
7.0. Gewährleistung
7.1. Wir gewährleisten, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln,
zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung
der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber
bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter
allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2. Wir gewährleisten, dass die
Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem
Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der
Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine
Zusicherung im Rechtssinn ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von uns
schriftlich bestätigt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die
Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm
getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung
und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges
Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an
ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder
Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn der Kunde weist nach, dass
diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt
ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder
unleserlich gemacht wurden.
7.4.Die Ansprüche verjähren in 12 Monaten ab
Gefahrenübergang. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
kein Ansprüche wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels aus unerlaubter Handlung
oder Haftungsansprüche wegen Vorsatzes geltend gemacht werden. Hiervon ausgenommen
ist der Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB, für den die Gewährleistungsfrist 2 Jahre beträgt. Die
Beweislastumkehr endet nach sechs Monaten ab Lieferung. Die Ansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon geben wir etwaige weitergehende Garantie- und
Gewährleistungsansprüche der Hersteller im vollen Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür
selbst einzustehen. Dies ist jedoch im Kaufvertrag schriftlich zu fixieren.
7.5. Im
Gewährleistungsfall erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte
Teile gehen in das Eigentum von uns über. Falls wir Mängel innerhalb einer angemessenen
schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigen, ist der Kunde berechtigt, entweder die
Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu
verlangen.
7.6. Im Falle der Nachbesserung übernehmen wir die Arbeitskosten. Alle sonstigen
Kosten der Nachbesserung sowie die mit der Ersatzteillieferung verbundenen Nebenkosten,
insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen
Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
7.7 Ergibt die Überprüfung der
Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind wir berechtigt, alle
Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu
unseren jeweils gültigen Servicepreisen berechnet.
7.8. Alle weiteren oder anderen als diesen
Bestimmungen vorgesehenen Ansprüchen des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
7.9. Bei
Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen
und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der
jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in unserer jeweils
gültigen Fachhandelspreisliste zu beachten.
7.10 Im Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die
bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für
die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen
Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, es sei denn die Nutzung war aufgrund des
Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Der Nachweis eines geringeren oder
höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel
berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
8.0. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen
Schutzrechte oder Urheberrechte verletzen. Der Kunde hat uns von allen gegen ihn aus
diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2. Soweit die
gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der
Kunde uns, von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung
gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige
Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
9.0. Haftung Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind
sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10.0. Export Dem Käufer ist bekannt, dass im Hinblick auf den Export der
Liefergegenstände Beschränkungen bestehen können, insbesondere eine behördliche
Genehmigung erforderlich sein kann. Falls der Käufer beabsichtigt, die Liefergegenstände aus
dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat oder aus einem anderen Land, in das sie auf
Wunsch des Käufers geliefert worden sind, wieder zu exportieren, wird der Käufer dies dem
Verkäufer mitteilen. Im Falle der Ausfuhr, Einfuhr oder Wiederausfuhr der nach diesen
Bestimmungen gekauften Produkte ist der Käufer zur Einhaltung der einschlägigen
Bestimmungen des Ursprungslandes sowie der anderen beteiligten Länder verpflichtet.
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11.0. Leasing/ Finanzierung
eabsichtigt der Partner die Lieferung zu leasen oder anderweitig zu finanzieren, muss er dies
rechtzeitig mitteilen. Verzögerungen und andere dadurch entstehenden Leistungsstörungen hat
allein der Partner zu vertreten. Von seiner persönlichen Leistungsverpflichtung wird der Partner
durch Leasing- bzw. Finanzierungszusage nicht befreit, es sei denn es liegt eine Leasingbzw.
Finanzierungszusage vor.
12.0.Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, wird davon die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in dem Fall,
als Ersatz für die unwirksame(n) Klausel(n) ihrem wirtschaftlichen Zweck nahekommende
Ergänzungsvereinbarung(en) zu treffen.
13.0. Erfüllungsort Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide
Teile Oberkirch. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Scheck ergebenden
Verpflichtungen.
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